Erste Stromabrechnung durch Private in der Schweiz
Bild: EVG-Zentrum

Solarstrom der eigenen Solaranlage an die Energieversorgungsunternehmen (EVU) zu verkaufen und ins Hauptnetz einzuspeisen, wurde in den letzten Jahren immer unattraktiver. Oft bekommen Solaranlagenbesitzer fünf Mal weniger für den verkauften Solarstrom, als sie für dieselbe Menge bezogenen Stroms vom Netz bezahlen müssen. Aus diesem Grund wurde der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch liberalisiert. In Eigenverbrauchsgemeinschaften darf der Solarstrom fair unter den Verbrauchern (z.B. den Bewohnern eines Mehrfamilienhauses) geteilt werden, womit der Solaranlagenbesitzer Mehreinnahmen generiert und die Bewohner gleichzeitig weniger für den Strom bezahlen, da sie den Strom der eigenen Solaranlage zu einem geringeren Preis beziehen können als den Strom der EVU.

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