EU stärkt Markt für saubere Fahrzeuge

Der Rat hat im Juni 2019 verbindliche Ziele für die Berücksichtigung emissionsfreier und emissionsarmer Fahrzeuge bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in allen Mitgliedstaaten beschlossen. Die neuen Vorschriften sollen die Marktsicherheit erhöhen, Innovationen anregen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie fördern. Saubere Fahrzeuge spielen eine wichtige Rolle bei der Senkung der Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen und werden dazu beitragen, dass Europa seine Verpflichtungen im Rahmen des Pariser Übereinkommens erfüllt.

Mit der Reform werden Mindestziele für saubere leichte Nutzfahrzeuge (PKW und Kleintransporter) und schwere Nutzfahrzeuge (Lkw und Busse) eingeführt, die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auf nationaler Ebene einzuhalten sind, zusammen mit einer einfachen Methode für ihre Berechnung. Die Massnahmen betreffen zwei unterschiedliche Bezugszeiträume, die 2025 bzw. 2030 enden.

"Es steht viel auf dem Spiel: die Luft, die wir atmen, das Klima und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie. Saubere Fahrzeuge bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu begünstigen, ist eine von vielen politischen Initiativen, die uns zu dem machen sollen, was wir sein wollen: weltweit führend bei der Dekarbonisierung", sagte Răzvan Cuc, rumänischer Verkehrsminister und Präsident des Rates.

Irizar

Elektrobusse - hier ein Fahrzeug des spanischen Herstellers Irizar - werden von der neuen EU-Regelung profitieren. Bild: Irizar

Der Text enthält auch eine neue Definition des Begriffs "sauberes Fahrzeug": Bei leichten Nutzfahrzeugen werden die CO2-Emissionsnormen zugrunde gelegt, wobei ab 2026 ein CO2-Grenzwert von Null gelten wird. Bei schweren Nutzfahrzeugen wird künftig die Verwendung alternativer Kraftstoffe massgeblich sein. Darüber hinaus gibt es Unterziele für emissionsfreie Busse.

Der Anwendungsbereich der Vorschriften wird ausgedehnt, sodass mehr Vergabeverfahren erfasst werden. Auch werden die neuen Vorschriften für ein breiteres Spektrum von Diensten gelten, etwa für öffentliche Strassenverkehrs-, Personensonderbeförderungs- und Abfallentsorgungsdienste sowie Post- und Paketzustelldienste.

Die alten EU-Vorschriften zur Förderung sauberer Fahrzeuge bei der Vergabe öffentlicher Aufträge stammten aus dem Jahr 2009.

Verfahren und nächste Schritte

Am 11. Februar 2019 haben der rumänische Vorsitz und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung erzielt. Das Europäische Parlament hat am 18. April 2019 abgestimmt.

Die Richtlinie wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, entsprechende nationale Vorschriften zu erlassen. Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission alle drei Jahre über die Umsetzung der Neuregelung Bericht erstatten, wobei der erste Bericht bis zum 18. April 2026 vorzulegen ist.

 

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